Allgemeine Geschäftsbedingungen der Disegno Werbeagentur GmbH


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen für unsere Geschäftspartner und die Werbeagentur die Grundlage für eine förderliche Zusammenarbeit bieten und Sicherheit schaffen, wo die entsprechenden allgemeinen Regelungen des BGB und des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) eine genauere Definition sinnvoll machen.

 

Zum guten Verständnis sind teilweise Erläuterungen bei berufsspezifischen Zusammenhängen eingefügt, die über das kaufmännisch Erforderliche hinausgehen.

 

Bei Fragen rufen Sie uns bitte einfach an.

 

1. Geltungsbereich und Vertragsschluss

 

1.1 Alle der Disegno Werbeagentur GmbH erteilten Aufträge sind Urheberwerkverträge und auf die Einräumung des entsprechenden Nutzungsrechts an der Werkleistung gerichtet. Es gelten die Bestimmungen § 2 UrhG (Geschützte Werke) und § 31UrhG (Einräumung von Nutzungsrechten) in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB.

 

1.2 Die Disegno Werbeagentur GmbH erbringt und empfängt alle Ihre Leistungen auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sollten Formulierungen dieser AGB im Widerspruch zu Regelungen des BGB oder des UrhG stehen, so gelten automatisch die entsprechenden deutschen gesetzlichen Regelungen. Darüber hinaus gehende, anders lautende Regelungen von Vertragspartnern treten nur in Kraft, wenn sie ausdrücklich bei Vertragsschluss vereinbart werden.

 

1.3 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Vertragspartnern deutsches Recht anwendbar.

 

2. Vergütung

 

2.1 Im Angebot vereinbarte Vergütungen gelten für den ausdrücklich dort vermerkten Arbeitsumfang. Vom Auftraggeber nachträglich gewünschte Zusatzleistungen bzw. Autorkorrekturen werden nach Aufwand separat abgerechnet. Honorare/Angebotspreise sind Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

 

2.2 Grundlage unserer Rechnungsstellung sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, die Stundensätze der Disegno Werbeagentur GmbH und die Honorarempfehlungen der Allianz deutscher Designer (Vergütungstarifvertrag SDSt/AGD).

 

2.3 Die Rechnungsstellung erfolgt digital im PDF-Format. Die Übermittlung erfolgt per E-Mail an die im Rahmen der Auftragserteilung verwendete E-Mail-Adresse des Kunden, sofern nicht eine gesonderte E-Mail-Rechnungsadresse vereinbart wurde. Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen per E-Mail im PDF-Format erhält. Eine Papierrechung für den Kunden wird nur auf konkrete Anforderung und gegen Aufwandspauschale erstellt.


2.4 Unsere Angebote für die von uns selbst erbrachten Leistungen gelten für die Dauer von 3 Monaten. Bei späterer Auftragserteilung ist eine erneute Bestätigung der Angebotspreise erforderlich. Für Preise, die wir als Mittler anbieten (Anzeigenschaltung, Druck- und Werbemittelproduktion, Messebau, Marketingdienstleistungen) behalten wir uns vor, nicht beeinflussbare, nachträglich eintretende Preissteigerungen unserer Vorlieferanten nach Rücksprache weiterzuberechnen.

 

2.5 Für Mediadienstleistungen (Anzeigenschaltungen, Großflächenbuchungen etc.), die wir vorab begleichen müssen, kann auch unsere Rechnungsstellung vor der Leistungserbringung erfolgen.

 

2.6 Die Disegno Werbeagentur ist berechtigt und vom Kunden bevollmächtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Liegt Produktionsfreigabe/-auftrag des Kunden vor, so ist dieser verpflichtet, die entsprechende ordnungsgemäß erbrachte Leistung auch abzunehmen und das Honorar zu bezahlen. 

 

2.7 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere spezielle Materialien, Modellfertigung, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Druck etc. sind zu erstatten.

 

2.8 Reise- und Spesenkosten, die im Zusammenhang mit Aufträgen entstehen, werden nur in Rechnung gestellt, wenn die Reise mit dem Auftraggeber vereinbart ist.

 

3. Zahlung

 

3.1 Honorare sind bei Lieferung der Arbeiten fällig und innerhalb 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zahlbar. Wird in Teilleistungen geliefert, so ist das Honorar nach Absprache ebenfalls in Teilen fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann die Agentur Abschlagszahlungen entsprechend dem bereits erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Sonderregelungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

 

3.2 Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.

 

3.3 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§288 Abs. 1 BGB) und soweit ein Verbraucher nicht beteiligt ist, in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§288 Abs. 2 BGB) zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

 

4. Lieferung

 

4.1 Von uns selbst zu versendende Lieferungen führen wir mit der gebotenen Sorgfalt durch. Haftung übernehmen wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ab Übergabe an den Transporteur geht die Gefahr im Rahmen der geltenden Bestimmungen auf diesen bzw. den Auftraggeber über.

 

4.2 An vereinbarte Liefertermine, die unsere Eigenleistungen betreffen, fühlen wir uns gebunden. Liefertermine unserer Vorlieferanten (Druck, Produktion etc.) geben wir unter dem Vorbehalt der uns von diesen jeweils vorgegebenen Lieferbedingungen weiter, tun aber alles in unserer Macht stehende um Verzug zu vermeiden.

 

4.3 Gerät die Lieferung in Verzug, so ist eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktritts- und Widerrufsrecht gemäß § 361 BGB bleibt unberührt.

 

4.4 Verzug aufgrund von Betriebsstörungen durch höhere Gewalt sowie bei Zulieferern zusätzlich durch Streik bzw. Aussperrung berechtigt nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses.

 

4.5 Überlieferung ist bei Auflagenobjekten (Druck, CD-Produktionen) in branchenüblichen Toleranzen möglich und wird anteilig zum Angebotspreis berechnet. Soll sie ausgeschlossen werden, so ist dies ausdrücklich mit uns zu vereinbaren und in der Angebotsanfrage bereits mitzuteilen.

 

5. Urheber-/Nutzungsrechte

 

5.1 Die Nutzungsrechte an Kreativleistungen der Disegno Werbeagentur GmbH gehen im Rahmen des bei Auftragserteilung festgelegten Umfangs mit vollständiger Bezahlung der Vergütung an den Auftraggeber über, sofern keine anderen Regelungen ausdrücklich getroffen wurden.

 

5.2 Enthält die erbrachte Leistung urheberrechts-/nutzungsrechtsrelevante Inhalte (Bilder, Illustrationen, Texte etc.) Dritter, so gehen die Nutzungsrechte daran nur im konkret vereinbarten Auftragsumfang an den Auftraggeber über. Die weitergehende Nutzung (zeitlich, räumlich, umfänglich), Vervielfältigung oder Veränderung dieser Inhalte bedarf der Rücksprache mit Disegno.

Für Lizenzverletzungen, die aus der Überschreitung eines vereinbarten Nutzungsumfangs rühren, liegt die Verantwortung beim verursachenden Nutzer.

 

5.3 Für alle vom Auftraggeber zur Verwendung übergebenen Materialien ist Disegno nicht verpflichtet, Urheberrechtsfragen zu klären. Die Haftung für diesbezügliche Urheberrechtsverletzungen liegt ausschließlich beim Auftraggeber.

 

5.4 Die Bestimmungen des Urheberrechts gelten auch dann, wenn die nach Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

 

6. Gewährleistung/Haftung

 

6.1 Im Rahmen der vertraglichen Aufgaben haftet Disegno dem Auftraggeber gegenüber hinsichtlich der Eigenleistungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Als Projektverantwortliche verpflichten wir uns, berechtigte Beanstandungen durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung im entsprechenden Umfang zu entschädigen.

 

6.2 Der Auftraggeber ist zur eingehenden Prüfung der ihm zur Produktions-/Endfreigabe übergebenen Reinlayouts verpflichtet. Die Erteilung der Freigabe, schriftlich oder mündlich gleichermaßen, stellt Disegno von allen Ansprüchen frei, die auf Fehlern beruhen, welche bereits bei der Freigabeerteilung für den Auftraggeber erkennbar gewesen wären.

 

6.3 Geringfügige Farbabweichungen innerhalb branchenüblicher Toleranzen begründen kein Recht zur Beanstandung gelieferter Druckerzeugnisse und Medien. Dies gilt entsprechend für geringe Abweichungen zwischen Proof und Auflagenexemplaren.

 

7. Eigentumsvorbehalt

 

Gelieferte Ware und das Urheberrecht an Kreativleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung Eigentum der Disegno Werbeagentur GmbH. Dies betrifft auch Inhalte, die im Internet hinterlegt sind und beinhaltet, dass diese bei entsprechendem Zahlungsverzug gesperrt bzw. gelöscht werden können.

 

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit, Verbraucherschlichtung – Information gemäß § 36 VSBG

 

8.1 Für sämtliche Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen der Disegno Werbeagentur GmbH ist der Erfüllungsort DE-73265 Dettingen unter Teck und der Gerichtsstand DE-73230 Kirchheim unter Teck.


8.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.


8.3 Die Disegno Werbeagentur GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.